Seit einigen Jahren sind die Menschen aufgrund diverser Übergriffe zunehmend verunsichert und möchten sich durch Schreckschuß- oder Gaspistolen schützen oder mit Signalwaffen wie z. B. Leuchtkugelpistolen im Fall der Fälle auf sich aufmerksam machen. Seit dem Jahr 2003 ist immer dann eine staatliche Genehmigung vorzuweisen, wenn diese Waffen außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume getragen werden. Diese wird „Kleiner Waffenschein“ genannt und muss nach der Erstbeantragung regelmäßig verlängert werden.
- Schutzbedarf der Person und der Öffentlichkeit werden abgewogen
- Hohe Hürden bei der Erteilung des kleinen Waffenscheins
- Video: Der kleine Waffenschein - wie beantragen / was kostet er / wozu berechtigt er
- Der kleine Waffenschein ersetzt nicht Selbstbewusstsein und Wachsamkeit
- Der kleine Waffenschein ist ein echtes Stück Sicherheit
Schutzbedarf der Person und der Öffentlichkeit werden abgewogen
Der kleine Waffenschein ist eine Ausnahme vom überragenden Grundsatz, dass eigentlich nur Amtspersonen und wenige Personen mit außerordentlichem Schutzbedürfnis in der Öffentlichkeit Waffen tragen sollten. Und seien es auch nur die vergleichsweise kleinen Schreckschuß-Waffen oder Signalpistolen.
Der Gesetzgeber setzt hier auf eine möglichst geringe Bewaffnung, damit der öffentliche Frieden nicht zu sehr gestört wird. Deshalb berechtigt der kleine Waffenschein auch nur zum Tragen der Waffe außerhalb öffentlicher Veranstaltungen.
Wenn Sie sich beim abendlichen Nachhauseweg im Dunkeln absichern wollen, dann ist dies kein Problem. Aber Kino- oder Volksfestbesuch mit Waffe sind und bleiben nicht erlaubt. An den Waffenbesitzer werden besondere Anforderungen gestellt. Zudem muss er bei einer auch anlassunabhängigen Kontrolle seinen Waffenschein und den Personalausweis dabei haben. Was für Nicht-Waffenträger im Inland nicht gilt!
Hohe Hürden bei der Erteilung des kleinen Waffenscheins
Um eine Gefährdung der Mitmenschen auszuschließen werden bei der Erteilung des kleinen Waffenscheins sehr hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Inhabers gestellt. Neben der Volljährigkeit muss der Waffenschein-Inhaber auch körperlich in der Lage sein mit der Waffe verantwortungsvoll umzugehen.
Psychische Störungen und Krankheiten können zudem dazu führen, dass der kleine Waffenschein auch nicht erteilt wird. Dann darf die Waffe nur in den eigenen Räumlichkeiten getragen werden.
Im Bundeszentralregister werden die Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis abgeglichen, auch der Verfassungsschutz bzw. die Polizeibehörden werden gefragt, ob Informationen über die Unzuverlässigkeit bzw. fehlende Rechtstreue vorliegen. Wird der kleine Waffenschein erteilt, so werden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen ca. 55 Euro Gebühren fällig.
Video: Der kleine Waffenschein – wie beantragen / was kostet er / wozu berechtigt er
Der kleine Waffenschein ersetzt nicht Selbstbewusstsein und Wachsamkeit
Wenn Sie den kleinen Waffenschein dann haben sollten und auch eine in dem Waffenschein enthaltene Waffe (mit dem Prüfsiegel PTB) mit sich führen, dann sollten Sie trotzdem weiterhin selbstbewusst und wachsam sein. Viele Straftaten gegenüber Ihrer Person lassen sich auch ohne Waffeneinsatz vermeiden.
Die Polizei rät bei Bedrohungen „Licht, Lärm, Leute“ zu suchen: Dies würde die Hemmschwelle von Tätern steigen lassen. Deshalb kann der kleine Waffenschein auch nur eine Ergänzung der eigenen Vorsichtsmaßnahmen sein. Berücksichtigen Sie die weiteren Sicherheitsratschläge. die unverändert weiter gelten:
- Tragen Sie möglichst wenig Bargeld und diebstahlgefährdete Güter mit sich herum
- In Konfliktsituationen andere Menschen aufsuchen, um Hilfe bitten oder einfach den nächsten Laden betreten
- Spätabends und nachts bieten Oberflächen-Verkehrsmittel wie Straßenbahn oder Bus das Plus an Sicherheit, weil immer Fahrpersonal in der Nähe ist.
Der kleine Waffenschein ist ein echtes Stück Sicherheit
Mit dem kleinen Waffenschein wird eine Philosophie weiter geführt, die in den meisten Rechtsstaaten westlicher Prägung zu finden ist: Bewaffnung sollte die Ausnahme bleiben und anders als in den USA sind praktisch keine legalen Schusswaffen im Umlauf.
Um das Risiko für angedrohte Überfälle zu reduzieren gilt dies auch für die kleineren Waffen, die auf den ersten Blick nicht als Waffen zu Warn- und Abschreckungszwecken zu erkennen sind. Deshalb sind – trotz aller berechtigten Kritik an mancher Bürokratie – die Regelungen zum kleinen Waffenschein zu begrüßen. Der Beantragungsprozess setzt zudem ein gründliches Nachdenken in Gang.
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