Es könnte kaum unangenehmer sein: Man wird von einem Menschen ständig beobachtet, verfolgt und kontaktiert. Vom Stalking sind heute viele Menschen betroffen. Viel schlimmer noch, oft ist es sogar ein ehemaliger Lebenspartner, der die Trennung nicht akzeptiert und nicht aufhört, den Kontakt zu suchen. Hilfe ist gesucht!
Schon wieder ein zufälliges Aufeinandertreffen?
Es beginnt mit einem Anruf, einer Nachricht oder der „zufälligen“ Begegnung auf der Straße. Stalker kennen nicht nur ihre Opfer, sondern insbesondere auch ihre Lebensgewohnheiten. Wann ist der Arbeitstag zu Ende, wo ist das Lieblingsrestaurant oder wann beginnt die Schlafenszeit? All diese Informationen sind für den Stalker wichtig. So kann er sichergehen, dass er sein Opfer sieht, den Kontakt aufrecht erhält und sich vor allem bemerkbar macht. Denn Stalker wollen gesehen werden! Sie haben kein Interesse sich zu verstecken, im Gegenteil: Sie machen ihrem Opfer klar, dass sie immer in der Nähe sind. Diese rein zufälligen Begegnungen können dann auch in der Öffentlichkeit glaubhaft gemacht werden. Ganz nach dem Motto: „Ach, du bist auch hier?“ Für Dritte erscheinen sie freundlich und machen nicht den Anschein, als seien sie Stalker. Und hier liegt der Knackpunkt. Wie kann ein Stalking-Opfer glaubhaft machen, dass es sich hier um das Nachstellen handelt?
Das Auflisten der eingehenden Telefonanrufe oder Nachrichten ist eine Möglichkeit, Beweise zu sammeln. Handelt es sich dabei um die tatsächliche Handynummer auf den Namen des Stalkers ist ein Beweis erbracht. Doch leider reicht dieser oft nicht aus. Die Dokumentation aller Anrufe und E-Mails kann selbst erbracht werden. Doch wie sieht es mit dem Aufeinandertreffen vor der Haustür, im Lokal oder im gesamten Lebensumfeld aus? Seit 2007 ist Stalking in Deutschland als Straftat anerkannt. Demzufolge muss der Beweis erbracht werden, dass es sich hier tatsächlich um einen solchen Delikt handelt. Damit es hier zu einer rechtswirksamen Handlung kommen kann, müssen weitere Beweise erbracht werden. Diese sind meist nur durch Dritte zu holen. So kann eine beauftragte Detektei Fotos machen, wie der Stalker an bestimmten Plätzen auf sein Opfer wartet und ihm dann gegenüber tritt.
Detektei beauftragen, Beweise sammeln, Anzeige machen
Wenn der Stalker auch nach einer klaren und unmissverständlichen Ansage nicht aufhört, sein Opfer zu belästigen, muss sich der Betroffene schützen. Auch wenn es unangenehm erscheint, müssen Familie und Freunde eingeweiht werden. Einerseits kann es zu missverständlichen Situationen kommen. Andererseits kann auch das Umfeld zu einer Entlastung der Situation beitragen und den Betreffenden zum Beispiel in einem Lokal schützen. Andere Fakten, zum Beispiel wann der Stalker vor dem Wohnhaus auftaucht, können oft nur von der Detektei erstellt werden.
Mit den über Wochen gesammelten Beweismitteln kann eine Anzeige und eine einstweilige Verfügung gestellt werden. Bei einer einstweiligen Verfügung darf sich der Stalker auf eine bestimmte Nähe nicht seinem Opfer nähern.
Die Detektive erscheinen dabei auch als Zeugen und können gegebenenfalls bei einem Strafverfahren eine Aussage machen.
Video: LEBEN! – Stalking. Raus aus der Opferrolle | Reportage | EinsPlus
Beweise – Der wichtigste Punkt für die Strafanzeige zum Stalking
Um den Tatbestand des Stalking zu beweisen, braucht es Beweismittel wie dem Foto, wie sich der Stalker auf offener Straße seinem Opfer nähert. Telefonlisten, die Beantragung einer Geheimnummer oder gar die einstweilige Verfügung benötigen in jedem Falle ausreichend Beweismittel, damit die Justiz hilfreich einschreiten kann. Eine Detektei kann hier bereits einen großen Teil wichtiger Beweise erbringen.
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